Unsere Kuratorinnen und Kuratoren

Kurator. Eine seltsame Bezeichnung, oder? Bestenfalls denkt man dabei an einen Kurator im Museum, also jemanden, der für eine Sammlung oder Ausstellung verantwortlich ist. Oder an jemanden vom Gericht bestellten, der für jemanden rechtsgeschäftlich sorgen muss, der das selbst nicht mehr kann. Der Kurator ist also im Wesentlichen jemand, der sich kümmert. Und hier liegt auch die Ursprungsbedeutung des Wortes. Kurator kommt vom lateinischen „curare“ und bdeutet soviel wie „Sorge tragen“, „sorgen um“, der lateinische curator ist der „Pfleger“, „Vertreter“ oder „Vormund“.

Das umschreibt dann doch recht gut, was ein Kurator einer Evangelischen Pfarrgemeinde ist. Nicht ein Vormund. Nein! Sondern ein Pfleger, Vertreter, der Kümmerer, wenn man so will. Der Kurator wird vom Presybterium aus seinen Reihen gewählt. Dieses wiederum wurde von der Gemeindeversammlung gewählt, die ihrerseits von den Gemeindemitgleidern gewählt wurden.

Die Aufgaben des Kurators sind rein kirchenrechtlich (gemäß Art. 22 Kirchenverfassung) „[…] In Gemeinschaft mit dem Kurator oder der Kuratorin vertritt er oder sie [gemeint ist der Pfarrer, die Pfarrerin] die Gemeinde nach außen in allen Angelegenheiten, die nicht dem Presbyterium vorbehalten sind.“ Der Kurator vertritt also in der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich gemeinsam mit dem Pfarrer die Pfarrgemeinde nach außen.

 

Eine Evangelische Gemeinde hat somit immer eine Doppelführung: Ein Geisticher (Pfarrer) und ein Kurator. Und das zieht sich in allen Ebenen hin. In der Superintendenz (Diözese) gibt es den geistlichen Superintendenten und den weltlichen Superintendentialkurator. Der Aufbau der Evangelischen Kirche A.B. (also sozusagen der „Bundesorganisation“) erfolgt von unten nach oben und nach presbyterial-synodalen Prinzipien. Ihre zentralen Gremien bzw. Funktionsträger sind die Synode, der Oberkirchenrat und der Bischof beziehungsweise die Bischöfin.
Die Synode bestimmt die theologischen Leitlinien der Kirche und muss die Haushaltspläne und Rechnungsabschlüsse der einzelnen Gemeinden genehmigen.
Der Oberkirchenrat mit Sitz in Wien leitet die Kirche, ist deren oberstes Verwaltungsorgan und vertritt sie nach außen.
Der Bischof wird von der Synode A.B. mit Zweidrittelmehrheit für eine Funktionsperiode von zwölf Jahren gewählt, sofern die Synode A.B. nicht eine Amtszeitverlängerung beschließt. Wiederwahl ist möglich. Eine akademische Pfarrerausbildung ist Grundvoraussetzung. Dem Funktionsträger obliegt die geistliche Leitung der Evangelischen Kirchen A.B.

Ach ja, noch folgendes: Der Lesbarkeit halber wurde nur die männliche Form verwendet, selbstverständlich gilt das Dargestellte auch für Frauen.

Kuratoren der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Voitsberg

Jahr von/bisKurator/Kuratorin
2012-Mag. Dietmar Böhmer, BThMag. Dietmar Böhmer
2007-2012Roswitha GroßauerRoswitha Großauer
2005-2007Ing. Rüdiger Stephan
2003-2005Norbert MayerNorbert Mayer
1999-2003Helga Kokelj
1997-1999Norbert MayerNorbert Mayer
1987-1993Norbert MayerNorbert Mayer
1976-1987Ing. Helmut Filipot
1971-1975RR Josef Siegl
1965-1970OSR Hermann Daum
1953/54-1965Ing. Adolf Körbitz
1952-1953Dr. Walter Rittler
1946-1952Rudolf Pauer
1939-1945Dr. Walter Rittler
1933-1939Ing. Walter Dietrich
1926-1933OLGR Ludwig Perscha
1924-1926Eugen Rendl