Unsere Pfarrerinnen und Pfarrer
Ganz dem reformatorischen Verständnis Martin Luthers entsprechend ist der Pfarrer in der Evangelischen Kirche kein Priester (also etwas „besseres“, ein Mittler zwischen Mensch und Gott), der von einer über der jeweiligen Ortsgemeinde liegenden Instanz bestimmt wird. Der Pfarrer ist ein Mensch wie du und ich und zählt auch in keiner wie auch immer gearteten Hierarchie mehr als ein „normaler“ Gläubiger. Seit den 1980er Jahren ist auch die Frauenordination möglich, sodass es auch Pfarrerinnen gibt (der Lesbarkeit halber wird aber im folgenden nur von „Pfarrer“ geschrieben, selbstverständlich gilt alles Geschriebene auch für Pfarrerinnen).
Der Pfarrer wird in unserer Kirche aus dem Kreise der Kandidaten von der Gemeinde gewählt. D.h. wenn unsere Gemeinde einen Pfarrer sucht, so wird die Pfarrstelle im Amtsblatt der Evangelischen Kirche ausgeschrieben. Interessierte Pfarrer oder Vikare (angehende Pfarrer im letzten Ausbildungszyklus) melden sich, feiern einen Probegottesdienst und kommen dann zu einem „Hearing“ der Gemeinde. Abschließend wird unter allen Bewerbern schließlich der Pfarrer gewählt, der dann für 12 Jahre seinen Dienst in der Gemeinde verrichtet; eine vorzeitige Beendigung aus privaten Gründen z.B. ist natürlich möglich. Spätestens nach 12 Jahren muss wieder gewählt werden, wobei der Amtsinhaber sich selbstverständlich wieder bewerben kann.
In den evangelischen Kirchen wird man nicht durch Weihe, sondern durch die Ordination zum Pfarrer. Ein Bewerber wird dadurch mit der öffentlichen Verkündigung des Wortes Gottes und der Verwaltung der Sakramente (Taufe und Abendmahl) beauftragt. In der Ordination verspricht der Pfarrer seelsorgerliche Verschwiegenheit und die Wahrung des Beichtgeheimnisses.
Gemäß Artikel 22 der Kirchenverfassung ist die Aufgabe des Pfarrers „… die geistliche Leitung der Gemeinde. Er oder sie ist der zuständige Seelsorger oder die zuständige Seelsorgerin im Sinne der staatlichen Gesetze. In Gemeinschaft mit dem Kurator oder der Kuratorin vertritt er oder sie die Gemeinde nach außen in allen Angelegenheiten, die nicht dem Presbyterium vorbehalten sind. Dem Pfarrer oder der Pfarrerin obliegen:
1. der Dienst der Verkündigung in Predigt, Abendmahl und in den Amtshandlungen;
2. in Gemeinschaft mit dem Presbyterium die geistliche Leitung der Gemeinde;
3. als amtsführender Pfarrer oder amtsführende Pfarrerin die Leitung des Pfarramtes […];
4. die Übernahme rechtmäßig aufgetragener Aufgaben.[…]
Der Pfarrer oder die Pfarrerin ist gemäß dem Amtsauftrag in Verkündigung, Lehre, Religionsunterricht und Seelsorge vom Presbyterium und von der Gemeindevertretung unabhängig. “
Im Laufe der Jahre wirkten folgende Pfarrer in unserer Gemeinde:
Pfarrer der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Voitsberg
Nr. | Jahr von/bis | Vikar/Vikarin / Pfarrer/Pfarrerin | |
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15 | 2015- | Mag. Robert Eberhardt | |
14 | 2011-2015 | Mag. Fleur Kant (geb. Pohl) | |
13 | 2003-2011 | Mag. Daniela Kern (geb. Weber) | |
12 | 1997/99-2003 | Mag. Susanne Baus | |
11 | 1988-1996 | Mag. Lukas Wagner | |
10 | 1986-1987 | Vikar Mag. Günther Wagner | |
9 | 1977/79-1986 | Mag. Herrmann Miklas | |
8 | 1965-1976 | Georg Scherer | |
7 | 1956-1965 | Johann Mittermayr | |
6 | 1950-1956 | Wilhelm Henning | |
5 | 1946/47-1950 | Dr. Paul Wesener | |
4 | 1940-1946 | Karl Lasota | |
3 | 1934-1940 | Erwin Kock | |
2 | 1927/29-1933 | Heinrich Bierle | |
1 | 1924-1926 | Perner |