Vorläufiges Ergebnis der GV-Wahl 2018

Wahlberechtigte: 668, abgegebene Stimmen: 85
gültige Stimmen: 84, ungültige Stimmen: 1
Wahlbeteiligung: 12,72%

 

Der Wahlvorschlag des Presbyteriums wurde mit großer Mehrheit angenommen.
Wir bedanken uns bei allen Wählerinnen und Wählern.

 

Ergebnisse im Detail:

 

Jede und jeder Wahlberechtigte hat die Möglichkeit der schriftlichen Anfechtung der Wahl beim Revisionssenat der Evangelischen Kirche A. und H.B. Die Anfechtung muss bis 29. April 2018 beim Revisionssenat eingehen.

 

Für die Wahlkommission

 

Kur. Mag. Dietmar Böhmer, BTh
Vorsitzender
Alles Wissenswerte zur Gemeindevertretung

Wir haben hier die wichtigsten Fragen zur Gemeindevertretung und zur Wahl zusammengefasst. Sollten Sie eine Frage vermissen, so wenden Sie sich bitte an Kurator Böhmer, entweder telefonisch (0664 255 31 96) oder per Mail (kurator@evang-voitsberg.at)

Termine für die GV-Wahl

Für die Wahl zur Gemeindevertretung sind folgende Termine maßgeblich:

  • 07.02.2018: Das Presbyterium beschließt den vorläufigen Wahlvorschlag und beschließt das Wählerverzeichnis
  • 08. – 28.02.2018: Das Wählerverzeichnis liegt zur Einsichtnahme auf; Änderungen können beantragt werden
  • 08.02.2018: Information per Brief an alle Wahlberechtigten mit dem vorläufigen Wahlvorschlag, Information über Änderungsanträge zum Wählerverzeichnis, Möglichkeit zur Nominierung weiterer Kandidaten und Info zur Briefwahl
  • 14.03.2018: Das Presbyterium beschließt den endgültigen Wahlvorschlag
  • 15.03.2018: Der endgültige Wahlvorschlag samt Einladung zur Wahl wird den Wahlberechtigten übermittelt. Die Unterlagen für die Briefwahl können bis 03.04.2018 abgeholt oder zugesandt werden.
  • 15.04.2018: ca. 10:30 (nach dem Gottesdienst) bis 13:00 Wahlvorgang im Gemeindesaal, anschließend Auszählung der Stimmen und Feststellung des vorläufigen Wahlergebnisses durch das Presbyterium
  • 22.04.2018: Bekanntgabe des vorläufigen Ergebnisses im Gottesdienst, Möglichkeit der Beanspruchung des Wahlergebnisses
  • 07.05.2018: Das Presbyterium stellt das endgültige Wahlergebnis fest.
  • 27.05.2018: Angelobung der neuen Gemeindevertretung im Gottesdienst, anschließend erste Sitzung der neuen Gemeindevertretung und Wahl des Presbyteriums. Dieses wählt dann in seiner ersten Sitzung den Kurator, den Schriftführer und den Schatzmeister.
  • Die aktuelle Gemeindevertretung und das aktuelle Presbyterium bleiben noch bis 30.06.2018 im Amt, die neu gewählten Gremien übernehmen die Geschäfte per 01.07.2018.

 

Gemeindevertretung?

Die Evangelische Kirche ist demokratisch aufgebaut. In den Gemeinden arbeiten Pfarrer und Gemeindeglieder gleichberechtigt zusammen. Alle Personen, die eine Gemeinde bilden, entscheiden auf demokratischem Weg direkt oder durch die von ihnen gewählten Vertreter über das, was in der Gemeinde geschieht. Das gilt in allen Bereichen. Nichts wird bei uns „von oben“ dekretiert. Nicht einmal die Zuteilung eines Pfarrers. Auch dieser wird gewählt und zwar von den Menschen, die mit dem Pfarrer „auskommen“ müssen: Den Mitgliedern der jeweiligen Pfarrgemeinde.

So geht es auch weiter. Der Superintendent (das nächste Mal im März 2018) wird ebenso wie der Bischof (das nächste Mal im Jahr 2019) auf demokratischem Wege gewählt. Und das, was man gemeinhin als „evangelische Meinung“ bezeichnet ist ebenfalls das Ergebnis eines demokratisches Prozesses in der Synode der Landeskirche. Das sind alles wesentliche Unterschiede zu unserer größe- ren und hierarchisch organisierten Schwesterkirche. Bemerkenswert ist dabei, dass der Aufau unserer Kirche nicht von oben nach unten erfolgt, sondern eher umgekehrt. Nicht die Landeskirche, dann die Supterintendenz und am Schluss die Ortsgemeinde, sondern ganz nach dem Vorbild des Apostels Paulus ist das Zentrum die jeweilige Ortsgemeinde.

Die beiden anderen „Gebietskörperschaften“ übernehmen gleichsam Aufgaben, die die Ortsgemeinde nicht idealerweise wahrnehmen kann. Das bedeutet aber auch, dass die Unabhängigkeit der Ortsgemeinde sehr groß ist. Das drückt sich dann in der bunten Vielfalt des Gemeindelebens aus. Jede Pfarrgemeinde ist anders, es gibt kaum zwei Gemeinden, in denen der Gottesdienst identisch gefeiert wird. Dies ermöglicht das Eingehen der Gemeinde auf die Gemeindeglieder und sorgt dafür, dass Kirche lokal „nah am Mann oder der Frau“ sein kann.

Das „Kraftzentrum“, Basis all dieser demokratischen Entscheidungen und sozusagen die Mutter der Evangelischen Kirche ist die Gemeindevertretung in den einzelnen Pfarrgemeinden. Sie wird „normalerweise“ im Herbst für sechs Jahre gewählt und beginnt ihre neue „Legislaturperiode“ im Jänner. Normalerweise deswegen, weil die aktuelle Gemeindevertretung wegen des Reformationsjubiläums nicht im Herbst 2017, sondern erst am 15. April 2018 gewählt wird. Die Gemeindevertretung ist dabei sozusagen der Nationalrat der Pfarrgemeinde. Sie wählt aus ihrer Mitte die Presbyter, also die „Regierung“. Und diese wiederum wählt aus ihrer Mitte die Leitung der Gemeinde, also Kurator, Schatzmeister und Schriftführer, die „Minister“. Dem Bundeskanzler gleich ist das kollegiale Führungsteam bestehend aus Pfarrer und Kurator. Im April 2018 wird also auch die Gemeindevertretung unserer Gemeinde gewählt. Durch diese Wahl wird auch eine Richtungsentscheidung getroffen, denn die neuen Gemeindevertreter werden dann für sechs Jahre (diesmal allerdings nur für 5 1/2 Jahre) die Geschicke der Gemeinde mitbestimmen und die Ausrichtung für die mittelbare Zukunft entscheiden.

Gemäß der Gemeindeordnung unserer Gemeinde werden Gemeindevertretung und Presbyterium für die kommende Periode von 20 auf 16 bzw. von 7 auf 5 Personen verkleinert.

Wenn ich kandidieren will, was bedeutet das für mich?

Wenn Sie kandidieren wollen, dann bedanken wir uns erst einmal sehr herzlich bei Ihnen. Eine Gemeinschaft kann nur leben, wachsen und gedeihen, wenn es Menschen gibt, die bereit sind, sich einzubringen. Es ist aber keinesfalls so, dass man als Gemeindevertreter „nur mehr in der Kirche“ ist. Wir haben im Schnitt 3–4 Sitzungen im Jahr, in denen wir die großen Leitlinien der Gemeinde besprechen. Darunter fallen auch das Budget, die Wahl des Pfarrers oder strategische Ausrichtung der Gemeinde, also wo wollen wir hin, was wollen wir erreichen, in welche Richtung soll sich die Gemeinde entwickeln.

Gemeindevertreter zu sein heißt daher nicht, dass man ständig ja und Amen zu Arbeit sagen muss, die in der Gemeinde vergeben wird. Schön ist es, wenn man mitarbeitet, aber es ist verständlich, dass es sich bei Ehrenamtlichen – die die Gemeindevertreter nun einmal sind – auch andere Prioritäten gibt und eine ständige Mitarbeit in Projektgruppen nicht möglich ist. Alle verstehen das, niemand ist über ein „nein“ böse. Wer sich aber in eine Projektgruppe einbringen will, ist gerne willkommen und kann hier vieles gestalterisch bewegen.

Sechs Jahre – für die aktuelle Periode 5 ½ Jahre – sind in der heutigen Welt eine relativ lange Zeit und viele Menschen sehen sich nicht in der Lage, sich so lange zu binden. Daher laden wir ganz besonders dazu ein, sich einmal wählen zu lassen und an den eigenen Ideen zu arbeiten bzw. bei passenden Ideen mitzuarbeiten. Ein vorzeitiges Ausscheiden aus der Gemeindevertretung nach 1, 2, 3 oder mehr Jahren ist selbstverständlich möglich und auch dies wird von niemandem schel beäugt. Daher versuchen wir auch einen Wahlvorschlag zu entwickeln, der mehr Kandidaten aufweist um in diesem Falle bereits Nachfolgekandidaten zu haben.

Wie Sie sehen: Die Gemeindevertretung kann eine spannende Sache sein, die nicht ewig bindet, in kein Korsett zwängt und gerade Berufstätigen neue Skills bringt, die sie im beruflichen Alltag gut gebrauchen können, denn Arbeitgeber schätzen zunehmend ehrenamtliches Engagement und die Skills, die man in diesem sensiblen Umfeld erwerben kann.

Daher, kandidieren Sie, lassen Sie sich wählen und alle, die Gemeinde und Sie ganz persönlich profitieren davon!

Wer ist wahlberechtigt (aktiv), darf also wählen?

Aktiv wahlberechtigt (also dürfen wählen) sind alle Evangelischen,

  • die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie konfirmiert sind;
  • sonst: die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Das PRESBYTERIUM kann ein Gemeindemitglied vom Wahlrecht mit Bescheid ausschließen, wenn sie oder er

  • durch friedens- und ordnungsstörendes Verhalten grobes Ärgernis in der Gemeinde hervorruft;
  • Wahlbestechung beging oder sich hat Wahlumtriebe zuschulden kommen lassen;
  • die rechtsgeschäftliche Handlungsfähigkeit verliert und deswegen unter Sachwalterschaft gestellt wird.

Stichtag: Wer am 15.4.2018 das 14. bzw. 18. Lebensjahr (also Geburtstag bis 15.4.2004 bzw. 15.4.2000) vollendet hat, ist bei der Gemeindevertretungswahl wahlberechtigt und ins Wählerverzeichnis aufzunehmen.

Wer ist passiv wahlberechtigt (kann kandidieren und gewählt werden)?

Passiv wahlberechtigt (= wählbar) sind Gemeindemitglieder, die

  • 18 Jahre alt sind;
  • (aktiv) wahlberechtigt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen oder ausgenommen sind;
  • die für die der Wahl vorausgehenden Kalenderjahre rechtskräftig vorgeschriebenen Kirchenbeiträge zahlten.

Darüber hinaus sollten Sie konfirmiert, durch ihre Betätigung kirchlichen Sinnes und durch ihre Kenntnisse und Erfahrungen für das zu besetzende Amt fähig und würdig sein.

Stichtag: Wer am 15.4.2018 das 14. bzw. 18. Lebensjahr (also Geburtstag bis 15.4.2004 bzw. 15.4.2000) vollendet hat, ist bei der Gemeindevertretungswahl wahlberechtigt und ins Wählerverzeichnis aufzunehmen.