Kirchenbeitrag

Dass Gott gratis ist, der Glaube ein Geschenk, die Kirche ein Ort der Verkündigung und der Solidarität, dies wird weitreichend anerkannt – und ist zugleich von unbezahlbarem Wert. Dass dabei Kosten anfallen, wird manchmal übersehen. Orte der Bildung müssen beheizt werden, fachliche Begleitung braucht Arbeitsmaterialien, Gebäude brauchen Pflege.

Eingangs bedanken wir uns aufrichtig bei allen Beitragszahlenden! Sie machen möglich, was unsere Kirche ausmacht und am Leben erhält und somit unsere christliche Kultur bewahren hilft. Viele Menschen sind Teil unserer Gemeinschaft, da sie überzeugt sind: was sie bezahlen kommt mehrfach und in vielfältiger Form zurück.

 

Ihr Beitrag macht‘s möglich

Der Glaube schenkt Freude. Der Glaube erinnert an das Wesentliche des Menschseins. Dem – für Evangelische arbeitsfreien – Karfreitag folgt Ostern, das größte christliche Fest, das die Erfüllung der großen Hoffnung des Menschseins feiert. Und alle Tage steht die Evangelische Kirche, eine der weltumspannenden christlichen Glaubensgemeinschaften, ganz im Leben. Hier stehen Frauen in allen Ämtern, hier hat die Jugend eine Sprache. Ihr Kirchenbeitrag kommt auf diese Weise in mannigfacher Weise zurück. Und Sie können mit Recht stolz sein auf Ihre Kirche und ihre vielfältigen Angebote und Leistungen in über 200 Gemeinden und 117 Einrichtungen. Bitte überprüfen Sie Ihre Vorschreibung anhand des Beitragsrechners auf gerecht.at; die Gemeindeumlage für unsere Pfarrgemeinde beträgt 15%; diese 15% müssen Sie beim Ergebnis des Beitragsrechners noch hinzurechnen.
Bei Sorgen, Problemen, Unklarheiten: Bitte wenden Sie sich an Ihre Kirchenbeitragsstelle oder an Ihren Pfarrer Mag. Robert Eberhardt.

 

Gott ist gratis. Räume nicht.

 

 

Antworten zur Berechnung

Die Beitragsgrundlage – jener Betrag, von dem aus der Kirchenbeitrag berechnet wird – wird ermittelt, indem das Jahreseinkommen des vorangegangenen Jahres herangezogen wird. Die Höhe des Jahreseinkommens wird durch Belege nachgewiesen oder wird von den Kirchenbeitragsstellen nach statistischen Werten eingeschätzt – entgegen oft anderslautender Gerüchte verfügen wir leider über keine Informationen von dritte Seite, wie Ihre Verdienstsituation ist. Weiters kann die Beitragsgrundlage zur Berechnung des Beitrages durch Unterhaltsansprüche oder durch den Lebensaufwand des Vorjahres (= Höhe der Mindestsicherung) ermittelt werden.
1% dieser Beitragsgrundlage ergeben den Kirchenbeitrag: Von diesem wird der Allgemeine Absetzbetrag von 44 Euro abgezogen.

Weitere Absetzbeträge

Darüber hinaus gibt es eine Reihe von sogenannten Absetzbeträgen, die den Beitrag entsprechend Ihrer Lebenssituation mindern:

  • Der Absetzbetrag für Alleinverdiener beträgt 15,00 Euro. Alleinverdiener sind Personen, die eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Ehepartner haben.
  • Der Kinderabsetzbetrag je Kind beträgt 22,00 Euro.
  • Für Kinder mit besonderen Bedürfnissen beträgt der Absetzbetrag 44,00 Euro.
  • Zusätzlich kann von der Kirchenbeitragskommission auf bestimmte Zeit für außerordentliche finanzielle Belastungen ein individueller Absetzbetrag gewährt werden (siehe nebenstehend)

Gemeindeumlage

Der Endbetrag (1% der Bemessungsgrundlage abzüglich aller zustehenden Absetzbeträge) bildet die Basis zur Berechnung der Gemeindeumlage: Diese beträgt bei uns 15%. Sie wird von Ihrer Pfarrgemeinde ihrem Bedarf entsprechend festgelegt, daher sind die Gemeindeumlagen der Pfarrgemeinden unterschiedlich und im Beitragsrechner auf gerecht.at nicht berücksichtigt.
Beides zusammen ergibt die Summe des vorgeschriebenen Kirchenbeitrages.

Steuerliche Absetzbarkeit

Die Kirche hat auch einen gesellschaftspolitischen Wert. Das wird auch vom Staat anerkannt und honoriert, indem Ihr Kirchenbeitrag bis zu einem Betrag von 400 Euro pro Jahr von der Steuer absetzbar ist. Das bringt Ihnen einen steuerlichen Ausgleich und zusammen mit dem arbeitsfreien Karfreitag sogar einen finanziellen Vorteil. Seit 2017 erfolgt die Meldung auf elektronischem Wege automatisch (außer Sie widerrufen) und sie brauchen den Kirchenbeitrag nicht einmal mehr in Ihrer Steuererklärung angeben und bekommen Geld zurück.

Immer zahlen?

„Wozu“, hören wir oft, „soll ich für meinen Glauben bezahlen? Ich kann auch ohne Kirche glauben“. Ja, kann man darauf antworten, das ist selbstverständlich möglich. Da man irgendwann von Gott gehört hat. Und Gott, der ist natürlich und selbstverständlich und fraglos gratis. Er wird es immer bleiben. Und da dies so ist, gibt es Menschen, die sich in den Dienst Gottes stellen. Dadurch wird Gott mitten ins Leben gebracht: Durch Hilfswerke, durch ideelles Engagement, auch durch die Musik, die Predigt, die Vermittlung des Glaubens. Gott und damit alle Kirchenmitglieder erfüllen viele Gemeinden in Österreich mit besonderem Leben. Also: Wenn ein automatisch versandter Zahlschein ins Haus kommt, zu einer Zeit, in der Sie beispielsweise noch studieren, aber auch, wenn Sie sich falsch eingestuft fühlen oder aus welchen Gründen immer momentan nicht in der Lage sind, den Betrag einzuzahlen, dann sind wir für Sie da (kb@evang-voitsberg.at). Der Zahlschein wird automatisch versandt. Das heißt jedoch nicht, dass wir automatisch über Ihre momentane Lebenssituation informiert sind. Unser großes Ziel ist es, das Wort Gerechtigkeit zu leben: sei es im Engagement für eine vielleicht etwas gerechte Welt, sei es in der Berechnung Ihres Beitrages. Des Geldes wegen auszutreten, das soll und darf nicht sein. Das Gespräch ist ein Schritt gegen den Schritt hinaus aus Ihrer Kirche. Und wenn Sie außergewöhnliche Aufwendungen haben, so teilen Sie uns diese mit, denn dann gibt es die Möglichkeit der Reduktion des Kirchenbeitrages.

Mögliche Absetzbeträge

  • Prämien für private Kranken-, Unfall-, Lebens-, Pensions- oder Sterbeversicherungen bis zu einer maximalen Prämienhöhe von 3.000 Euro pro Jahr ~> Absetzbetrag 30 Euro
  • Zinsen für Kreditrückzahlungen für Wohnraumschaffung bzw. –sanierung bis max. 2.400 Euro pro Jahr ~> 24 Euro
  • außergewöhnliche Kosten im Gesundheitsbereich max. 1.000 Euro pro Jahr ~> 10 Euro
  • Internatskosten für Kinder max. 1.000 Euro pro Jahr ~> 10 Euro
  • Begräbniskosten 1.000 Euro pro Jahr ~> 10 Euro
  • Miet- und Energiekosten, Bausparverträge, Leasingverträge für KfZ u. ä. können nicht berücksichtigt werden.

Voraussetzung

Eine Berücksichtigung dieser Freibeträge ist nur bei Vorlage eines Einkommensnachweises  (Jahreslohnzettel, Steuer- oder Pensionsbescheid) und entsprechender Polizzen (bzw. Bescheid oder Bestätigung) möglich (Kopie genügt). Einen Kontoauszug als Beleg können wir leider nicht akzeptieren.
Höhere Absetzbeträge können in Ausnahmefällen schriftlich beantragt und genehmigt werden.
Eine Berücksichtigung dieser Absetzbeträge gilt für drei Jahre (außer bei Invalidität und Behinderung) und ist dann wieder neu zu beantragen.